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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beherbergung, Veranstaltungen, Gastronomieleistungen sowie sonstige Leistungen und Lieferungen, die zwischen der Glück in Sicht Hospitality GmbH & Co. KG, Fördestraße 2–4, 24960 Glücksburg (Ostsee), nachfolgend „Glück in Sicht“, und Gästen, Kunden oder sonstigen Vertragspartnern geschlossen werden. Sie gelten insbesondere für die Betriebsstätten Glück in Sicht Ostseelodges und Intermar Hotel & Apartments.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, Glück in Sicht stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss und Reservierungen

Der Vertrag kommt zustande, sobald Glück in Sicht die Buchung oder Reservierung des Gastes annimmt. Die Annahme kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, über ein Buchungssystem oder auf sonstigem elektronischem Weg erfolgen.

Der Gast hat Anspruch auf die gebuchte Unterkunftskategorie, nicht jedoch auf eine bestimmte Unterkunft, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Nicht garantierte Reservierungen werden bis 18:00 Uhr des Anreisetages aufrechterhalten. Danach ist Glück in Sicht berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vergeben. Eine garantierte Reservierung liegt insbesondere vor, wenn sie durch Anzahlung, Kreditkartengarantie oder eine andere ausdrücklich vereinbarte Sicherheit bestätigt wurde.

Der Weiterverkauf, die Weitervermietung oder Weitervermittlung gebuchter Unterkünfte ist ohne vorherige Zustimmung von Glück in Sicht nicht gestattet. Eine Nutzung der Unterkunft zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf ebenfalls der vorherigen Zustimmung.

§ 3 Anreise, Abreise und Nutzung der Unterkunft

Die gebuchte Unterkunft steht dem Gast am Anreisetag ab der jeweils mitgeteilten Check-in-Zeit zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Unterkunft bis spätestens 11:00 Uhr zurückzugeben, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Ein Late-Check-out ist nur nach vorheriger Zustimmung und nach Verfügbarkeit möglich. Hierfür können zusätzliche Entgelte berechnet werden. Ein Anspruch auf Late-Check-out besteht nicht.

Die Unterkunft darf nur von den angemeldeten Personen genutzt werden. Eine Überlassung an Dritte ist ohne Zustimmung von Glück in Sicht nicht gestattet.

§ 4 Haustiere

Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Glück in Sicht und gegen gesonderte Berechnung mitgebracht werden. Es steht hierfür nur ein begrenztes Angebot geeigneter Unterkünfte zur Verfügung. Der Gast haftet für alle durch das Haustier verursachten Schäden und Verunreinigungen.

§ 5 Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise

Stornierungen und Änderungen von Buchungen richten sich nach den jeweils vereinbarten Buchungsbedingungen. Maßgeblich sind insbesondere die in der Buchungsbestätigung genannten Stornierungsfristen und Entgelte. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, bleibt der Anspruch von Glück in Sicht auf die vereinbarte Vergütung bestehen, wenn der Gast die gebuchte Leistung nicht in Anspruch nimmt. Glück in Sicht rechnet ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus anderweitiger Vermietung an. Soweit pauschalierte Stornierungsentgelte vereinbart werden, bleibt dem Gast der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Glück in Sicht bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 6 Rauchverbot

In sämtlichen Unterkünften sowie in den entsprechend gekennzeichneten Innenbereichen gilt Rauchverbot.

Bei Verstoß gegen das Rauchverbot kann eine pauschale Sonderreinigungsgebühr in Höhe von 200,00 € berechnet werden. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Sollte aufgrund eines Verstoßes gegen das Rauchverbot eine Weitervermietung der Unterkunft nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, kann Glück in Sicht den hierdurch tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen.

§ 7 Preise, Abgaben und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Zusätzliche öffentliche Abgaben, insbesondere Kurabgaben, Tourismusabgaben oder Beherbergungsabgaben, können nach den jeweils geltenden gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Vorgaben zusätzlich berechnet werden.

Zahlungen sind spätestens bei Anreise bzw. Leistungserbringung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Glück in Sicht ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

§ 8 Gutscheine

Gutscheine können ausschließlich für eigene Leistungen der Glück in Sicht Hospitality GmbH & Co. KG eingelöst werden. Eine Einlösung über Drittanbieter oder externe Buchungsportale ist ausgeschlossen. Gutscheine sind übertragbar. Eine Barauszahlung oder teilweise Auszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.

Verbleibende Restguthaben bleiben bis zum Ablauf der Verjährungsfrist bestehen.

Gutscheine sind bis zum Ablauf der Verjährungsfrist einlösbar. Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Der Besteller ist für die korrekte Angabe seiner Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse, verantwortlich.

§ 9 Veranstaltungen und Events

Für Veranstaltungen, Tagungen, Bankette und sonstige Events gelten die in der jeweiligen Vereinbarung festgelegten Leistungen, Teilnehmerzahlen, Preise und Fristen.

Der Vertragspartner hat Glück in Sicht die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung von Glück in Sicht. Eine Verringerung der Teilnehmerzahl kann zu einer Anpassung der vereinbarten Preise führen, soweit dies vertraglich vorgesehen oder sachlich gerechtfertigt ist.

Der Vertragspartner ist für die Einhaltung behördlicher Vorgaben, Genehmigungen, GEMA-Gebühren und sonstiger veranstaltungsbezogener Pflichten verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Mitgebrachte Dekoration, Technik oder sonstige Gegenstände dürfen nur nach vorheriger Abstimmung eingebracht werden. Der Vertragspartner haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste, Mitarbeitenden, Dienstleister oder sonstige ihm zuzurechnende Personen verursacht werden.

§ 10 Mitgebrachte Speisen und Getränke

Das Mitbringen und Verzehren eigener Speisen und Getränke in öffentlichen Bereichen ist nicht gestattet, sofern keine vorherige Zustimmung von Glück in Sicht vorliegt. Ausnahmen, etwa aus medizinischen Gründen oder aufgrund besonderer Vereinbarungen, bleiben möglich.

Frühstücksbestandteile dürfen nicht aus dem Frühstücksbereich mitgenommen werden.

§ 11 Haftung

Glück in Sicht haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Glück in Sicht nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 12 Parkplatznutzung

Soweit Parkplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Nutzung nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht, sofern kein Parkplatz ausdrücklich vereinbart wurde. Durch die Bereitstellung eines Parkplatzes kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Bewachung oder besondere Obhutspflicht besteht nicht.

Der Nutzer hat die Verkehrs- und Sicherheitsregeln auf dem Gelände einzuhalten. Fahrzeuge sind ordnungsgemäß abzustellen. Glück in Sicht ist berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Halters umsetzen oder entfernen zu lassen, soweit dies erforderlich ist. Glück in Sicht haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Parkplatznutzung nur nach Maßgabe der allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB.

§ 13 Fundsachen

Vergessene Gegenstände werden nur auf Anfrage und gegen Vorkasse versichert zurückgesendet.

Glück in Sicht übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung auf dem Versandweg, soweit kein Verschulden von Glück in Sicht vorliegt.

Gesetzliche Aufbewahrungs- und Fundrechtsregelungen bleiben unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Glück in Sicht Gerichtsstand.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.